Einkauf nur in Wohnortnähe (Sammelthreads)

gnampf, Montag, 15.11.2021, 12:06 (vor 1489 Tagen) @ Dieter4711

Nun ja, nehme ich mich mal als Beispiel.
Wohnort am Rhein in der Gegend von Köln.
Üblicherweise eine Hin- und Rückreise mit der Bahn zum Tätigkeitsort in Bayern.
Normalerweise dord auch Einkauf der täglich benötigten Lebensmittel.
Das wäre dann nicht mehr erlaubt. Statt dessen Rückreise nach Köln, dortiger Einkauf und danach oder am nächsten Tag eine erneute Anreise nach Bayern.

Also wenn du täglich die Strecke pendelst, dann mußt du ja rein von Ware leben die keine Kühlung braucht. Gut, Zeit um was ordentliches zu kochen hast du ja eh keine mehr, bei den Fahrzeiten. Nur: es entsteht dann praktisch keine zusätzliche Fahrt wenn du zu Hause einkaufst, du wärst ja eh täglich zu Hause. Und in NRW haben die Läden vermutlich sogar lange genug auf.

Wenn du dagegen eben nicht täglich pendelst, dann wirst du wohl eine Unterkunft vor Ort in Bayern haben. Dann kannst du dort natürlich auch deinen täglichen Bedarf einkaufen. In der Praxis wohl sogar ohne angemeldeten Zweitwohnsitz, hauptsache du kannst den Nachweis der Unterkunft erbringen.


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