Einkauf nur in Wohnortnähe (Sammelthreads)

Dieter4711, Montag, 15.11.2021, 10:32 (vor 893 Tagen) @ agw

Eingekauft werden darf nur in der vom Wohnort naheliegensten Einkaufsstätte. Gut, wenn das der ALDI ist ...


Das würde etlichen Menschen, die abseits des Wohnortes in einer anderen Stadt arbeiten erhebliche Probleme bereiten und unnötige Fahrten und damit unnötige Kontakte verursachen.

Unnötige Fahrten, ja, aber unnötige Kontakte? Wenn man mit dem Auto zu einem anderen Supermarkt fährt? Eher nicht.
Damit für die Pandemie okay.

Nun ja, nehme ich mich mal als Beispiel.
Wohnort am Rhein in der Gegend von Köln.
Üblicherweise eine Hin- und Rückreise mit der Bahn zum Tätigkeitsort in Bayern.
Normalerweise dord auch Einkauf der täglich benötigten Lebensmittel.
Das wäre dann nicht mehr erlaubt. Statt dessen Rückreise nach Köln, dortiger Einkauf und danach oder am nächsten Tag eine erneute Anreise nach Bayern.


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