Man rudert offenbar zurück... (Sammelthreads)

Martin, Sonntag, 21.11.2021, 13:42 (vor 1478 Tagen) @ Barzahlung

§ 5 (3) der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021 spricht von medizinischer Maske:
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SaechsCoronaNotVO-2021-11-19.pdf

Schätzungsweise wird auch Sachsen an der DGUV-Regel 112-190 gescheitert sein. Leichte Atemschutzmasken ohne Ausatemventil dürfen bei leichter Arbeit maximal 113 Minuten am Stück getragen werden. Danach ist eine Maskenpause von 30 min notwendig. Dies ist in einem Verkehrsunternehmen wohl kaum umzusetzen...

In Bayern hatte man von Anfang an in die Erläuterung der Maßnahmen geschrieben, dass arbeitsschutzrechtliche Regelungen Vorrang genießen...


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