Politiker fordern mal wieder 3G in der Bahn (Sammelthreads)

gnampf, Sonntag, 14.11.2021, 12:13 (vor 888 Tagen) @ Dieter4711

Ok, den Zusatz gilt nur im Büro habe ich in der Verordnung nicht gelesen. Nur den Hinweis auf die Unternehmensgröße. Wobei das dann natürlich auch wieder völlig sinnlos ist.
Wir denken uns ein Unternehmen nit 100 Mitarbeitern. 99 sind im Homeoffice. Wenn der letze von den 100 ins "Werk" will muss er 3G erfüllen, obwohl er dort allein ist.
Der Unfug ist das an der Unternehmensgröße und nicht an der "Arbeitsgruppengröße" festzuschreiben.

Auch dann greift die 3G-Regel nicht, denn die greift sobald du regelmäßig Kontakt mit Kunden oder anderen Mitarbeitern (oder ggf. Handwerkern, etc) hast.
Arbeitsgruppengröße bringt auch wieder nicht viel. Dann sitzt zwar jeder einzeln im Büro, aber zum Mittagessen treffen sich alle ohne Maske und Abstand im Sozialraum.


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