Einkauf nur in Wohnortnähe (Sammelthreads)

agw, NRW, Montag, 15.11.2021, 07:17 (vor 865 Tagen) @ Dieter4711

Eingekauft werden darf nur in der vom Wohnort naheliegensten Einkaufsstätte. Gut, wenn das der ALDI ist ...


Das würde etlichen Menschen, die abseits des Wohnortes in einer anderen Stadt arbeiten erhebliche Probleme bereiten und unnötige Fahrten und damit unnötige Kontakte verursachen.

Unnötige Fahrten, ja, aber unnötige Kontakte? Wenn man mit dem Auto zu einem anderen Supermarkt fährt? Eher nicht.
Damit für die Pandemie okay.

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