bitte erstmal selbst recherchieren... (Allgemeines Forum)

sb, Montag, 14.11.2016, 20:09 (vor 3430 Tagen) @ Henrik

die dort benannte Strecke hat keine eingebaute Überhöhung von 170 mm oder gar 180 mm oder gar noch mehr,
wäre eisenbahntechnisch gar nicht zulässig wie bereits hier ja nachzulesen ist.

Beachte, dass die Schweiz nicht den Dir bekannten DB-Ril sondern den eidgenössischen Regelwerken folgt und dass überdies die NBS Mattstetten – Rothrist bereits weit vor den zu berücksichtigenden TSI genehmigt wurde sowie während der ersten TSI-Veröffentlichungen bereits im Bau war...

Doch selbst betreffend Deutschland hättest Du teilweise unrecht:

Ril 800.0110 7(4) legt die Ermessensgrenze bei Gleisen auf Fester Fahrbahn (FF) außerhalb von Zwangspunkten auf u=170mm fest – soviel bzgl. unserer beiden Fachkenntnisse...

(Auch u=180mm wäre i.S.d. EBO-Grenze innerhalb des Genehmigungsbereiches zulässig, welcher zu vermeiden aber im begründeten Ausnahmefall mit Zustimmung der Zentrale der DB Netz AG trassierbar bleibt.)

sind die Begrifflichkeiten, Bedeutungen, ihre Grenzwerte wirklich ein Begriff?

https://de.wikipedia.org/wiki/Überhöhung

Dein Posting:
Henrik, Montag, 24. Oktober 2016, 01:29
http://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=449402#p450222

Mein detailliertes Posting zu den Sachfragen:
sb, Montag, 24. Oktober 2016, 00:34
http://www.ice-treff.de/index.php?mode=thread&id=449402#p450212

=> Bitte recherchiere zunächst selbst, bevor Du derlei irreführende Zusammenhänge behauptest. Herzlichen Dank für Dein Verständnis.


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