Überhöhung, Überhöhungsfehlbetrag, Bogenradius (Allgemeines Forum)

sb, Sonntag, 23.10.2016, 20:32 (vor 3455 Tagen) @ Chrispy

Die zulässige Überhöhung ü_max liegt in der Schweiz doch bei 160mm statt 150mm, und es wäre doch zusätzlich noch ein Überhöhungsfehlbetrag möglich?


Für alle Zahlen, die ich verwendet habe, habe ich eine Überhöhung von 160mm mit einem Überhöhungsfehlbetrag von 100mm angenommen.

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Beispiel NBS Mattstetten – Rothrist:

Ich hätte hier halt auf 200 km/h trassiert, damit man später einmal die Möglichkeit hat weiter auszubauen, falls man einen Halt in Zofingen oder Sursee wieder einführen möchte. Natürlich wäre das schon mit einem Kurvenradius von rund 1800 m zu schaffen, jedoch ist es in der Schweiz ja üblich bei den investitionen etwas grosszügiger zu Trassieren. Z.B. Matstetten-Rothrist hat einen minimalen Radius von 3000 m obwohl man nur 1800 m benötigen würde.

ü_0 = (11,8 * (v_max)^2) / R

R = 1800 m
v_max = 200 km/h

ü_0 = (11,8 * (200)^2) / 1800 = 262 mm

R müsste dann doch eigentlich etwas größer sein?

R ≥ (11,8 * (v_max)^2) / ü_0_max

ü ≤ 160 mm => ü_max = 160 mm (Regelwerk Technik Eisenbahn)
ü_f ≤ 100 mm => ü_f_max = 100 mm (Deine Annahme)

ü_0_max = ü_max + ü_f_max = 160 mm + 100 mm = 260 mm

R ≥ (11,8 * (200)^2) / 260
R ≥ 1815,4 m (aufgerundet) > 1800 m

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Beispiel Gotthard-Basistunnel:

Beim GBT und den Zulaufstrecken sind es 5000 m, wobei für 250 km/h 2800 m ausreichen. Damit kann man möglicherweise viel Geld für den Unterhalt sparen.

R ≥ 2836,6 m (aufgerundet) > 2800 m

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Oder hatte ich da irgendwo einen Rechenfehler?


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