Schön wäre es... (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Donnerstag, 17.07.2014, 00:58 (vor 4229 Tagen) @ westtoeast

Die Bahn antwortet auf Fragen bei Facebook in Regel sehr kompetent.

Hier zum Beispiel zur Verbindung Sassnitz - Weimar - Münster - Bregenz: https://www.facebook.com/dbbahn/posts/534717269897552

"Nein, eigentlich ist dies auch nicht gestattet und das System dürfte eigentlich keinen Preis anbieten. Letztendlich kann man Ihnen aber auch keinen Vorwurf machen, wenn Sie es buchen, da Sie ja einen Preis bekommen haben und die Fahrt ja auch bezahlen. /no"


[quote]...vor Klagen auch bei einem Streitwert von gerade einmal um die 70 Euro schrecken manche eben nicht zurück - siehe SNCF...[/quote]

Ab welchem Streitwert wäre denn deiner Meinung nach eine Klage gerechtfertigt? Wenn alle so denken würden wie du, dann würde kein EVU Entschädigungsbeträge unter 70 € auszahlen.

Hälst du es auch für ungerechtfertigt, wenn ein Verkehrsunternehmen eine berechtigte Fahrgeldnachforderung in Höhe von 40 € vor Gericht einklagt? Der Streitwert von 40 € ist ja noch niedriger als 72 €.


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