DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3 (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Mittwoch, 16.07.2014, 19:07 (vor 4230 Tagen) @ westtoeast

Das dürfte vielleicht die gängige Praxis sein, aber ich sehe nicht, warum dies in irgendeiner Form zwingend sein sollte. Du formulierst es geradezu so, als müsse Deine Angelegenheit als Vorstandssache bearbeitet werden.

Ich wollte der DB einfach nur die Möglichkeit geben, die falsche Entscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, ohne dass ich gleich das EBA einschalten muss. Meine Formulierung sollte aussagen: obwohl ich der DB die Möglichkeit geboten habe, die Fehlentscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, hat sie es auf ein Verfahren mit dem EBA ankommen lassen. Das Verfahren mit dem EBA hätte die DB also vermeiden können.

Dabei kann eine Bearbeitung natürlich auch sein, sie an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Die Weiterleitung an das Servicecenter Fahrgastrechte ist doch gerade nicht zielführend.

Stell dir z. B. vor du beschwerst dich über Herrn A beim Vergesetzten B. Was würdest du davon halten, wenn wenn B die Beschwerde dann an A weiterleitet und A die Beschwerde bearbeiten würde? Ich halte das nicht für zielführend.


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