Muster: Ersatzbeförderungsausweis der PKP - doch (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Mittwoch, 16.07.2014, 18:57 (vor 4297 Tagen) @ EC 178

Du weißt sicher, daß das von Dir eingescante Dokument lediglich eine Bescheinigung für eine nach der Fahrt einbehaltene Schlafwagenreservierung ist und nichts mit irgendeiner Fahrkarte zu tun hat. Dies ist bei WARS übrigens gängige Praxis, da die Originalreservierung zur Abrechnung bei WARS verbleibt.

Also vergleichst Du hier Äpfel mit Birnen.

Das von mit eingescannte Muster wird auch bei Einzug von Globalpreisen (also Fahrschein+Reservierung) verwendet. Siehe dazu einen Ersatzbeförderungsausweis von Berlin nach Gdynia:

[image]

Dieses Muster wird also auch als Ersatzbeförderungsausweis von Fahrkarten verwendet.

Ein Beförderungsausweis enthält gemäß Artikel 7 (2) der einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) Angaben, die notwendig sind, Abschluss und Inhalt des Beförderungsvertrages zu beweisen, und die es dem Reisenden erlauben, die Rechte aus diesem Vertrag geltend zu machen.

Die PKP-Quittung ordne ich als Ersatzbeförderungsausweis ein, da dieser die Kriterien eines Beförderungsausweises in Wesentlichen erfüllt. Die PKP-Quittung ist nicht perfekt, da einige Daten fehlen (z.B. Ausgabedatum, Carrier-Code 1080 der DB). Aber es ist möglich mit diesem den Abschluss und Inhalt des Beförderungsvertrags zu beweisen und die Rechte als Fahrgast (z. B. Fahrgastrechte bei Verspätung) geltend zu machen.


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