Einziehung von FK nach BB PV? (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Sonntag, 13.07.2014, 13:34 (vor 4233 Tagen) @ chriL999

Zur Vorlage des Fahrscheines muss dieser ausgehändigt werden. Wenn dann der Zugbegleiter diesen (aus welchen Gründen auch immer, z.B. zur Überprüfung wegen Verdacht auf Fälschung, also mit Grund) einbehält und gleichzeitig eine Ersatzfahrkarte ausstellt, lässt sich dagegen nichts machen. Sollte er dies so nicht dürfen, könnte er ja die Polizei rufen, die die Beweismittel sicherstellt.

Aushändigen ja. Ein Recht auf Einziehung lässt sich aus den nationalen Tarifbestimmungen m.E. aber nicht ableiten. Ebenso ist die Ausstellung von Ersatzfahrkarten / die Ausgabe von entsprechenden Belegen im Falle der Einziehung im nationalen Tarif nicht geregelt. Da bliebe wohl in der Tat der Weg über die BP.


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