kleine Ergänzungen (Fahrkarten und Angebote)

GibmirZucker, Samstag, 12.07.2014, 10:48 (vor 4234 Tagen) @ Florian

Ich kann keinen Straftatbestand erkennen.

Im Ausgangspost und deinen folgenden Kommentaren u.U. schon. Besonders in den Vorwürfen:
- die Fahrkarte sei eine Fälschung
- du hättest das System gehackt.

Gerade auch wenn dies in Gegenwart anderer Personen ausgesagt wurde, könnte sich handeln um:
- üble Nachrede
- Beleidigung
- Verleumdung

Welcher der Punkte zutrifft, müsste ein Gericht klären, da es eben darauf ankommt, ob dies in Gegenwart anderer Personen ausgesagt wurde oder nur dir direkt und der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung bestünde darin, ob der Zugchef wusste oder eben nur hätte wissen müssen, dass die Fahrkarte keine Fälschung sei. Im Gerichtsverfahren würde es wohl darum gehen, ob von einem Irrtum seinerseits auszugehen sei, wegen dieser "komischen" Fahrkarte. Fälschung von Fahrausweisen und Hacking sind ja keine Kavaliersdelikte. Die Unterstellung dieser Straftatbestände ebensowenig. Haken bei der Sache: In der Regel würde man dir nach Eingang der Anzeige raten, eine Privatklage einzureichen. Muss nicht unbedingt ein Nachteil sein. Es würde ja erst einmal darum gehen, die DB dazu zu bewegen, sich intensiver mit dem Fall auseinanderzusetzen, das geht häufig einfacher, als mit einem unendlichem Briefwechsel.

Warum alles jetzt aber ziemlich wirr scheint, gut, ich tendiere auch dazu, die Dinge zu ausführlich darzulegen, aber aus der Perspektive unbeteiligter Dritter urteile ich eben so, weshalb es so lang und kompliziert geworden ist, denn der Fall beinhaltet ja unterschiedliche Punkte:

1. Eine Fahrkarte mit gewünschtem Reiseweg wurde verkauft. Ob irgendwelche BB oder AGB verletzt worden sind, müsste geklärt werden. Die DB scheute sich in dieser Sache bisher, ein Grundsatzurteil anzustreben, denn ihr könnte umgekehrt vorgeworfen werden, dass sie mit unlauteren Mitteln wirbt, d.h. Fahrkarten ausstellt und "bewirbt", welche ungültig sind. Evtl. wird die Preisanschreibungspflicht verletzt. Ganz heikel würde es werden, wenn man der DB vorwerfen würde, zwecks Zusatzverdienstes mit FN ungültige Fahrkarten zu verkaufen, welche die eigenen BB verletzten.

2. Rauwurf aus dem Zug. Dies dürfte nicht sein, FN ausstellen und Reise fortsetzen. Hier wäre zu diskutieren, ob du mitschuldig bist, weil nicht sofort deinen Ausweis gezeigt hast.

3. Die genannten Straftatbestände der Beleidung, Verleumdung oder übler Nachrede.

4. Das bisherige Verfahren. Neben der Klärung der Ausgangslage und des strafrechtlichen Problems geht es hier eben auch darum, dass die zuständigen Stellen sich dazu sachlich nicht geäußert haben, was deinem Interesse, der schnellen Klärung des Falles widerstrebt. Es sieht eben nach einem Aussitzen aus. Irgendwann, 2,3 Jahre nach dem Vorfall, verzichtet möglicherweise die DB auf die Forderungen ohne weitere Erklärung. Mittlerweile zermürbt und wichtigeres zu tun, lässt es dann liegen. Funktioniert bei vielen Firmen prächtig. Kenne das auch, reite auf meinen Prinzipien, aber irgendwann geht mir die Puste aus.


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