Einziehung von FK nach BB PV? (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Sonntag, 13.07.2014, 13:04 (vor 4233 Tagen) @ chriL999

Ich glaube nicht: Bei Verdacht auf ein z.B. gefälschtes Ticket darf dieses selbstverständlich eingezogen werden. Nur das Ticket natürlich.

Auf welcher tariflichen Grundlage sollte das erfolgen?
Das Verweisen des Zuges ist dagegen wohl in den meisten Fällen zulässig. Siehe §8 (2) EVO:

Personen, die [...]den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht.

Die Anordnung des Eisenbahnpersonals könnte ja z.B. auf Einziehung des Fahrausweises wg. Missbrauchsverdachts lauten.


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