DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3 (Fahrkarten und Angebote)

westtoeast, Mittwoch, 16.07.2014, 19:23 (vor 4229 Tagen) @ Florian

Ich wollte der DB einfach nur die Möglichkeit geben, die falsche Entscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, ohne dass ich gleich das EBA einschalten muss. Meine Formulierung sollte aussagen: obwohl ich der DB die Möglichkeit geboten habe, die Fehlentscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, hat sie es auf ein Verfahren mit dem EBA ankommen lassen. Das Verfahren mit dem EBA hätte die DB also vermeiden können.

Dann ist Deine Formulierung – mit Verlaub – unglücklich. Liest man Sie so, wie Du es darstellst (nämlich im Zusammenhang mit dem Verweis auf das EBA) drängt sich geradezu der Eindruck auf, der Verweis auf den anderen Fall und die ganzen beiden Absätze dienten nur dazu, eine Drohkulisse aufzubauen und zwar wenig subtil (und zielführend): Geben Sie mir, was ich will, sonst geht diese Sache auch an den Vorstand und wenn der nicht mitspielt ans EBA!

Die Weiterleitung an das Servicecenter Fahrgastrechte ist doch gerade nicht zielführend.

Stell dir z. B. vor du beschwerst dich über Herrn A beim Vergesetzten B. Was würdest du davon halten, wenn wenn B die Beschwerde dann an A weiterleitet und A die Beschwerde bearbeiten würde? Ich halte das nicht für zielführend.

Du weißt doch gar nicht in welcher Form das weitergeleitet wurde. Vielleicht war ein Zettel dran "Bitte nochmalige Prüfung, ggf. Rücksprache." Es ist doch absurd zu glauben, dass jede vermeintliche Fehlentscheidung gleich auf Vorstandsebene bearbeitet wird, ohne die zuständige Stelle zu befassen. Und im Übrigen ist es meines Erachtens jedenfalls keine offensichtliche Fehlentscheidung. Schon einmal überlegt, dass die DB vielleicht eine andere Rechtsauffassung hatte, die dann erst mit der Entscheidung des EBA sozusagen rückblickend "falsch" wird? Insofern wäre es richtiger in aller Bescheidenheit zu schreiben:

"Ich wollte der DB einfach nur die Möglichkeit geben, die aus meiner Sicht falsche Entscheidung des Servicecenters Fahrgastrechte zu korrigieren, ohne dass das EBA mit der Bitte um Klärung der Sachlage einschalten muss.


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