Zustimmung und Verallgemeinerung: leicht OT (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Montag, 14.07.2014, 22:25 (vor 4232 Tagen) @ Freifahrtensammler
bearbeitet von musicus, Montag, 14.07.2014, 22:27

Ich habe mir die mittlerweile zum Beitragsbaum angewachsene Diskussion mit Interesse durchgelesen. Auch wenn die DB hier - und wir erfahren hier nur eine von zwei Seiten - mit dem "Aus dem Zug werfen" eines Fahrgastes mit legitimer Fahrkarte wohl zu weit gegangen ist, finde ich die Tendenz, alles bis zum letzten formalrechtlich ausnutzen zu wollen, beängstigend.

ähm... naja, ich finde es ebenso beängstigend, dass die Bahn hinsichtlich der von ihr ausgestellten Tickets eine (offenbar zu) uneinheitliche Linie fährt. Eine Fahrkarte muss eine Fahrkarte sein. Was sich buchen lässt, muss sich auch fahren lassen - einem Schaffner, der mir vorwirft ich hätte in cyberkriminalistischer Manier 'das System' gehackt und so einen ungültigen Fahrschein erstellt und bezahlt um ihn zu betrügen und schlussendlich auch meine Reise abbricht und Geld von mir erpresst, würde ich ausschließlich formalrechtlich begegnen wollen

Hallo? Die Gesetze sind auch deswegen so kompliziert, weil es immer irgendwelche Einzelfälle gibt, die nicht genau passen. Und eben diese Einzelfälle prozessieren dann, gewinnen höchstrichterlich und schon kommt wieder ein Zusatz zum eh schon unübersichtlichen Gesetz...

ja und? Für Einzelfälle gibt es den personenbedienten Verkauf. Die DB täte gut daran, die Kombi aus Maximalpreis, doppeltes/mehrfaches Durchfahren eines Bahnhofes und int. Ticket aus dem el. System zu nehmen, ggf. auch gebuchte Aufenthalte präzise auf dem FS zu vermerken. Und sie täte gut daran, ein bezahltes Ticket diskussionslos anzuerkennen - gerade weil das Problem ein fahrlässig hausgemachtes ist.


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