DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3 (Fahrkarten und Angebote)

westtoeast, Mittwoch, 16.07.2014, 18:48 (vor 4299 Tagen) @ Florian

Das dürfte vielleicht die gängige Praxis sein, aber ich sehe nicht, warum dies in irgendeiner Form zwingend sein sollte. Du formulierst es geradezu so, als müsse Deine Angelegenheit als Vorstandssache bearbeitet werden. Dabei kann eine Bearbeitung natürlich auch sein, sie an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Weil der Adressat meiner Beschwerde der Vorstand war. Wenn du ein Schreiben an ein Vorstandsmitglied adressierst, bekommst du eine Antwort vom Vorstand oder alternativ vom Zentralen Kundenialog im Auftrag des Vorstands.


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