DB deckt Fehlverhalten vom Zugchef - Teil 3 (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Mittwoch, 16.07.2014, 20:25 (vor 4230 Tagen) @ westtoeast

Du weißt doch gar nicht in welcher Form das weitergeleitet wurde. Vielleicht war ein Zettel dran "Bitte nochmalige Prüfung, ggf. Rücksprache." Es ist doch absurd zu glauben, dass jede vermeintliche Fehlentscheidung gleich auf Vorstandsebene bearbeitet wird, ohne die zuständige Stelle zu befassen. Und im Übrigen ist es meines Erachtens jedenfalls keine offensichtliche Fehlentscheidung. Schon einmal überlegt, dass die DB vielleicht eine andere Rechtsauffassung hatte, die dann erst mit der Entscheidung des EBA sozusagen rückblickend "falsch" wird? Insofern wäre es richtiger in aller Bescheidenheit zu schreiben:

Es lag eine offensichtliche Fehlentscheidung vor. Das Servicecenter Fahrgastrechte umgeht beim Semesterticket NRW systematisch die Fahrgastrechte. Es ist immer wieder das selbe: zuerst wird der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für einen alternativen Zug mit der Begründung abgeleht, es handele sich um ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt. Auf sämtliche Widersprüche folgt dann die selbe dümmliche Antwort, dass ein erheblich ermäßigter Fahrschein vorläge. Nach Eingang der Beschwerde beim EBA erfolgt dann sofort die Erstattung der Kosten mit der Ausrede, es läge ein Bearbeitungsfeler seitens der DB vor.

Ist dir ein einziger Fall bekannt, in dem das Servicecenter Fahrgastrechte ohne Beschwerde beim EBA eine Erstattung für entstandene Kosten im Zusammenhag mit dem Semesterticket NRW vorgenommen hat? Mir ist kein einziger bekannt.


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