Qinziehungsbeleg! (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Mittwoch, 16.07.2014, 22:47 (vor 4229 Tagen) @ Sören Heise

Wenn Du behauptest, das sei ein Ersatzfahrausweis, wieso steht dann oben etwas von eingezogener Bett- bzw. Liegekarte?

Ich ordne diese als Ersatzbeförderungsausweis ein. Nach Artikel 7 CIV und Nr 9.7 SCIC-NRT fallen unter den Begriff Beförderungsausweis sowohl Fahrscheine als auch Reservierungen. Die eingezogene Karte war ein Globalpreis. Wenn ich mich richtig erinnere war es ein Spar Night.

Der eingetrage Preis in Höhe von 125,80 € weist auf einen Globalpreis hin. Der Preis für eine Bettkarte ohne Fahrkarte müsste etwa 30 bis 40 € pro Person im Double betragen haben.

Ich sehe es so, dass auch eine Quittung einen Ersatzbeförderungsausweis darstellen kann. Im Übrigen nennen die SCIC-NRT auch nur einen Ersatzbeförderungsausweis, der für einen eingezogenen Fahrschein oder Reservierung ausgegeben werden darf. Die SCIC-NRT sehen die Ausgabe einer Quittung nicht vor.

Gruß
Florian


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