Auch Zustimmung (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 14.07.2014, 23:02 (vor 4301 Tagen) @ Freifahrtensammler
bearbeitet von JeDi, Montag, 14.07.2014, 23:02

Aber wir wissen zum Beispiel nicht mit Sicherheit, welche genauen Angaben er beim personenbedienten Kauf des Fahrscheins in Köln gemacht hat, d.h. ob er dem Mitarbeiter des RZ seine Reiseabsichten auch genauso kundgetan, wie er sie dann auch umgesetzt hat. Da könnte nämlich auch für den TE eine rechtliche Grauzone beginnen.

Solange die DB im Fahrplanbasierten Verkauf keine Aufenthalte über 48 Stunden darstellen kann, ist das erstmal nicht das Problem des TE.

Und was der Reisende dann an seinem Via-Ort macht, ist mir als Verkäufer ehrlich gesagt ziemlich egal.

--
Weg mit dem 4744!


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