Zu den 3 Vorwürfen (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Samstag, 12.07.2014, 19:36 (vor 4233 Tagen) @ Florian

Sehr geehrter Herr XXX, zusammengefasst bitte ich Sie mit Hilfe der Rechtsabteilung der Deutschen Bahn AG zu folgenden drei Vorwürfen Stellung zu nehmen:
- Verstoß gegen Punkt 9.7 SCIC-NRT
- Verstoß gegen § 10 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
- Verstoß gegen Artikel 27 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007

Im ersten Punkt gebe ich dir Recht. Auch ich meine, dass ein Ersatzbeförderungsausweis die Angaben des ursprünglichen Beförderungsausweises enthalten musss, damit er zur entsprechenden Fahr gültig ist. [Mit Bezug auf die jetzige Fassung der SCIC-NRT kommt mir da die Frage in den Sinn: Welche angaben enthalten die Belege"Fahrgeldnachforderung" mit entsprechender Codierung, die die DB in diesen Fällen ausstellt?

Zum zweiten Punkt:
Die Fahrkarte entspricht den (zum Zeitpunkt des Kaufes gültigen) Beförderungsbedingungen, daher könnte in der Tat ein Verstoß gegen § 10 AEG vorliegen.
Inzwischen wurden die SCIC-NRT so verändert, dass die Fahrkarte heute nicht mehr den Beförderungsbedingungen entspräche und somit die Beförderungspflicht nicht mehr greifen würde.

Zum dritten Punkt:
Ich sehe keinen Verstoß gegen Artikel 27 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007, da für mich nicht klar ist, dass sich die Beschwerde bei DB Vertrieb auf die Rechte und Pflichten aus der selbigen Verordnung bezieht.


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