Wirklich? (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 11:48 (vor 4233 Tagen) @ Florian
bearbeitet von chriL999, Sonntag, 13.07.2014, 11:49

Ich glaube nicht: Bei Verdacht auf ein z.B. gefälschtes Ticket darf dieses selbstverständlich eingezogen werden. Nur das Ticket natürlich.
Das Handy darf nur von der Polizei bei Verdacht auf Diebstahl einbehalten werden oder zur Beweissicherung (wenn vermutet wird, dass das Online-Ticket gefälscht ist).


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