Tatsächlicher Reiseweg. (Fahrkarten und Angebote)

Florian, Samstag, 12.07.2014, 15:39 (vor 4234 Tagen) @ GibmirZucker

Der Eindruck ist ja ziemlich kreativ. Aber es ist wenn ich es mir anschaue, weniger wild als es danach aussieht. Immerhin wäre Orlamünde-Igel ja weniger als der Maxipreis, mit BC50 gut 54 Euro. Der Schlenker wird also bezahlt, er ist nicht "umsonst". Also zahlt der Fahrgast mehr, damit er den gewählten als den direkten Reiseweg nehmen darf, dann ist es aber wieder nicht in Ordnung. Insofern wäre es letztendlich ja rechtlich fragwürdg, auf der einen Seite zusätzliche Kosten für einen Umweg in Rechnung zu stellen, dann aber aufgrund der BB darauf zu beharren, dass ein Weg nicht doppelt befahren werden dürfe. Wie ich schon einmal geschrieben habe: Ist der Kunde verpflichtet, sich in Geographie auszukennen und seine Route auf der Karte nachzuzeichnen? Dass der Zug ab Dortmung nach Koblenz wieder über Köln zurück fährt, muss ja ein Mensch aus Orlamünde, der das erste mal da unterwegs ist, ja nicht unbedingt wissen.

Da wir in Weimar im Urlaub waren, hätten wir mindestens eine Fahrkarte von Weimar nach Siegburg/Bonn gebraucht, die heute 55,50 € kostet. Ab Siegburg/Bonn ging es dann weiter nach Bonn mit der Straßenbahn 66, für die wir schon Fahrkarten hatten.

Den Teil Siegburg/Bonn - Köln - Bonn wollten wir eigentlich verfallen lassen. Auf Grund einer Verspätung eines RE´s (für den ich ein Semesterticket hatte) habe ich dann doch einen IC von Köln nach Bonn genutzt. Hätte ich die ICE-Fahrkarte nicht gehabt, wäre ich wahscheinlich mit einem Nahverkehrszug gefahren.

Dann Stand noch eine Reise Bonn - Bochum - Bonn an. Gegenüber der Reise mit dem Nahverkehr hätten wir mit dem Fernverkehr von Bonn nach Bochum ca. 40 min. gespart und von Bochum nach Bonn ca. 60 min.

Nach Luxembourg wären wir dann auch noch gefahren. Das Stand aber noch nicht 100 % fest. Wir hätten dann entweder Interrail Benelux gekauft oder bei einer Kurzreise nur das Dagesbilljee.

Den Mehrpreis von ca. 15 € für Bonn - Bochum - Luxembourg fand ich dann ganz o.k. Bei getrennten Fahrkaren hätte Bonn - Bochum - Luxembourg ca. 50 € gekostet. Dann hätten wir die Strecke ohne Kosten im Nahverkehr zurück gelegt und auf den Ausflug nach Luxemboerg hätten wir verzichtet.

Ich habe also noch einen Aufpreis für den Umweg bezahlt. Es hat auch niemand DB Fernverkehr dazu gezwungen, diesen Fahrpreis im System zu hinterlegen.

Die DB kann zwar Umwegfahrten in ihren AGB verbieten. Wenn ich aber bei der Buchung explizit die Via-Bahnhöfe angebe, handelt es sich um eine Individualabrede, die nach § 305 b BGB Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat.


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