Auch Zustimmung (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 15.07.2014, 03:28 (vor 4300 Tagen) @ Freifahrtensammler

Aber wir wissen zum Beispiel nicht mit Sicherheit, welche genauen Angaben er beim personenbedienten Kauf des Fahrscheins in Köln gemacht hat, d.h. ob er dem Mitarbeiter des RZ seine Reiseabsichten auch genauso kundgetan, wie er sie dann auch umgesetzt hat. Da könnte nämlich auch für den TE eine rechtliche Grauzone beginnen.

Aus Florians Äußerungen ist zu entnehmen, dass eine Fahrt Orlamünde (bzw. Weimar) - Bonn feststand (wahrscheinlich Datum und ungefähre Uhrzeit), eine weitere Fahrt Bonn - Bochum (ggf. Dortmund?) - Bonn am (ca.) 15.12. und eventuell eine Fahrt Bonn - Luxemburg (und zurück).

Wenn er nun in Kenntnis der Angebotspalette der Bahn Folgendes verlangt hat:

"Ich möchte von Orlamünde über Bonn und Dortmund nach Luxemburg fahren, Abfahrt 2.12., 18 Uhr. Bitte stellen Sie die Fahrkarte nur bis zum Grenzpunkt aus wegen Interrail, und als Normalpreis, damit ich flexibel bleibe", was hätte er anderes bekommen sollen als die ihm ausgestellte Fahrkarte? Dass er nun andere als die angegebenen Züge genutzt hat bzw. nutzen wollte (auf den gleichen Strecken, in der angegebenen Reihenfolge), sollte sein gutes Recht gewesen sein bei einem flexiblen Normalpreis.

Ob der Mitarbeiter der Bahn die Fahrkarte eventuell nicht hätte verkaufen dürfen, kann nicht das Problem des Kunden sein.

Die Diskussion hat mich doch an etwas erinnert, obwohl das mit Software zu tun hatte (Eintrag vom 17.5.14). Wobei ich eigentlich nach "Edathy" gesucht hatte. Ich fand dann noch dieses (25.3.): "Wer sich legal verhält, kann sich heute schon dadurch verdächtig machen." Der eigentliche Edathy-Fall ist doch schon länger her, einfach selber weitersuchen.


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