Zulässige Überhöhung (Allgemeines Forum)

ABRob, Bad Oeynhausen, Sonntag, 01.01.2012, 14:49 (vor 5229 Tagen) @ weichenknecht

Wobei eine Überhöhungen von 180 mm außerhalb der EBO Grenzen liegen dürfte.


Laut EBO sind 180 mm zulässig. §6, Abs. (3): "Sie [Die Überhöhung]darf unter Einbeziehung der sich im Betrieb einstellenden Abweichungen 180 mm nicht überschreiten." (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ebo/gesamt.pdf, S. 7 oben)

Ach ja, ich hatte 150mm im Kopf - aber das ist ja der Grenzwert für den Überhöhungsfehlbetrag.


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