Zulässige Überhöhung (Allgemeines Forum)

weichenknecht, Süd- und Ostbayern, Samstag, 31.12.2011, 11:52 (vor 5239 Tagen) @ ABRob

Wobei eine Überhöhungen von 180 mm außerhalb der EBO Grenzen liegen dürfte.

Laut EBO sind 180 mm zulässig. §6, Abs. (3): "Sie [Die Überhöhung]darf unter Einbeziehung der sich im Betrieb einstellenden Abweichungen 180 mm nicht überschreiten." (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ebo/gesamt.pdf, S. 7 oben)

Soweit mir bekannt, hat die DB interne Grenzwerte von 160 mm bei Schottergleis bzw. 170 mm bei Fester Fahrbahn, aber die können ja sicher im Zweifelsfall umgangen werden...


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