Gesetz ist Gesetz evtl auch bei der BahnCard? (Allgemeines Forum)

EK-Wagendienst, EGST, Donnerstag, 09.04.2020, 11:07 (vor 1440 Tagen) @ Hansjörg

3 Wochen? Please, dagegen sind Behördengänge richtig unbürokratisch!


Ich meine es sind nur 2 Wochen. Liegt stumpf am Fernabgabegesetz. Sonst könnte man die 10 Tagesvingette ja nach 10 Tagen innerhalb der 14 Tage Ruckgabefrist wieder zurückgeben.

Genau so was stelle ich mir dann bei der BahnCard vor, wenn sie elektronisch gekauft wird.
Geht nur bis zu 15 Tage vor dem ersten Geltungstag.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum