voraussichtliche Dauer der Einschränkungen... (Allgemeines Forum)

J-C, In meiner Welt, Dienstag, 07.04.2020, 00:44 (vor 2174 Tagen) @ Reservierungszettel

Sei froh, in Österreich ist die Benutzung von Massentransportmitteln nur zulässig wenn man

A) diese für den notwendigen Arbeitsweg nutzt
B) Hilfestellung für jemanden leistet
C) Einkäufe des täglichen Bedarfs zu erledigen hat

und obligatorisch wenn man eine Gefahr für sich oder wen anderes abzuwenden hat. Wie auch immer das in der U-Bahn passieren soll.

Einfach so zur Freizeit darf man den ÖPNV jedenfalls nicht nutzen, sonst drohen nicht geringfügige Strafen.

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


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