Für die Maskenpflicht kann die Schaffnerin nichts (Sammelthreads)

Dieter4711, Freitag, 23.12.2022, 06:23 (vor 1086 Tagen) @ wachtberghöhle

Wenn Sie vom Arbeitgeber die Anweisung hat, die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu gewährleisten, ist sie aus der Zeit gefallen?

Die Maskenpflicht hat die Schaffnerin NICHT zu verantworten!

Der Gesetztestext ist, dass die Beförderer stichprobenartige Kontrollen durchführen sollen. Den wäre es genüge getan z.B. nur die zu kontrollieren, die eine Maske tragen.


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