Hessen: keine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV (Sammelthreads)

Barzahlung, Freitag, 30.09.2022, 02:01 (vor 1232 Tagen) @ Administrator

Anpassung der Corona-Schutzverordnung

Die Hessische Landesregierung hat die Corona-Schutzverordnung (CoBaSchuV) des Landes zum 1. Oktober 2022 angepasst. Dieser Schritt war nötig geworden, weil es durch das neue Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG), welches ab Samstag greift, eine neue gesetzliche Grundlage gibt. „Für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen ändert sich durch die neue Verordnung nahezu nichts“, erklärten Ministerpräsident Boris Rhein und Gesundheitsminister Kai Klose. „Die Zahl der Neuinfektionen steigt derzeit zwar wieder an, die Zahl der auf den Intensivstationen zu behandelnden Patientinnen und Patienten mit sehr schweren Krankheitsverläufen ist aber auf einem eher niedrigen Niveau. Deshalb ist es vernünftig, dass wir zunächst bei den bislang geltenden Basisschutzmaßnahmen bleiben, die Lage aber genau beobachten.“

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

Die hessische Corona-Schutzverordnung sieht auch weiterhin eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr vor, weil hier regelmäßig viele und ständig wechselnde Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Eine medizinische Maske ist weiterhin ausreichend, eine FFP2-Maske wird aufgrund des besseren Schutzes empfohlen.

Neu ist: Das bundesweit geltende Bundesinfektionsschutzgesetz schreibt ab Samstag das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) im Fernverkehr vor. Eine medizinische Maske ist hier nicht mehr ausreichend.

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https://hessen.de/presse/anpassung-der-corona-schutzverordnung


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