In Österreich kriegen Politiker ja Ausnahmen per Gesetz… (Sammelthreads)

Henrik, Mittwoch, 12.10.2022, 18:38 (vor 1158 Tagen) @ J-C

…und zwar im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit. Man kann durchaus argumentieren, dass der Präsident im Rahmen seiner präsidialen Tätigkeit dieses Foto machen lies. Frägt sich, ob das Infektionsschutzgesetz des Bundes oder die Gesetzgebung des Landes eine entsprechende Ausnahme vorsehen.

Denn ansonsten wüsste ich nicht, wieso „für ein Bild posieren“ ein triftiger Ausnahmegrund für geltendes Recht sein sollte.

In Deutschland genießen Politiker (MdBs, Regierungsmitglieder etc) ebenso Immunität.
Und überhaupt, ist hier eh nichts weiter zu erwarten.

Er ist gebeten worden, die Maske abzunehmen für das Foto. Das waren nur die paar Sekunden.
Seine FFP2-Maske ist auf dem Foto zu sehen, wie auch auf sämtlichen anderen Fotos und Videos der Presse. Er trug seine Maske als er aus dem RE ausstieg.

Sehr interessant, dass die typischen bekannten Bahn-Schwurbler sich darüber aufregen, dass der Bundespräsident für paar Sekunden mal nicht die Maske trug..
Aber dass er überhaupt mit der Bahn von Berlin nach Neustrelitz fuhr, das wird nicht positiv betont.

Über ne Stunde trug Herr Steinmeier seine Maske in dem RE und hatte überhaupt keine Probleme damit - das passt natürlich auch nicht in des Schwurblers Weltbild. ;))

Die Fotos / Videos wurden gestern veröffentlicht, nicht heute.
Von heute ist eine entsprechende Erklärung,
https://instagram.com/stories/bundespraesident.steinmeier/2947491670812667385


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