Weißer Zug mit rotem Streifen = Maske ?? (Sammelthreads)

Co_Tabara-98, Hannover, Mittwoch, 07.12.2022, 02:19 (vor 478 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von Co_Tabara-98, Mittwoch, 07.12.2022, 02:23

Und wie ist die Regelung bei RE 2191/2192 der ist zwar ein Fernzug aber fährt komplett als RE - sprich er ist zu keiner Zeit IC.

Die Wagen mögen Fernzugswagen sein und der Betreiber (fast) ausschließlich im Fernverkehr tätig.

Die andere Frage ist auch woher soll der Gelegenheitsfahrer nun wissen was ein echter RE ist und was ein getarnter besserer…

Eben. Wir reden hier auch nicht über die Maskenpflicht für das Personal, sondern über jene für die Fahrgäste. Und für die ist das ein Nahverkehrszug. Punkt. Also sicherlich kein "Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs" im Sinne des §28b IfSG.

Das weiß ich nicht, ich sehe das eben wie es eisenbahnmäßig ist, DB Fernverkehr = Fernverkehr, und das steht doch bei jedem Fahrplan dabei wer der Beförderer ist, Unwissenheit schützt da nicht.

Also bitte, wer interessiert sich für sowas überhaupt, außer "uns"? (Okay, ich hab kürzlich gelernt, dass DB-Mitarbeiter bei der Planung ihrer Freifahrten echt aufpassen müssen, wo sie mit dem Nahverkehr fahren dürfen, nämlich nur mit DB Regio und nicht mit den "Privaten". Grob gesagt wohl jedenfalls...)

Wie wird Blaschke dazu sagen 99% ist es egal.

So ist es. Und die IC/RE-Zugläufe berühren eher nicht das Gebiet von Bayern oder Sachsen-Anhalt. Aber warten wir mal auf die anderen Landesregierungen. Vielleicht wird die Frage "FFP2 oder nix?" bald im ganzen Land Gesprächsthema sein... (so wie es mal der Mehrwertsteuersatz für die Currywurst vom Strandimbiss war)


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