Die Maskenpflicht im ÖPNV! (Sammelthreads)

Barzahlung, Mittwoch, 28.09.2022, 09:34 (vor 566 Tagen) @ ktmb

Ab 1.10. gilt eine erleichterte Regelung. Der Fahrgast darf dann wieder frei entscheiden, ob er im ÖPNV einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) oder eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2/KN95) trägt.

Das Tragen einer OP- anstelle einer FFP2-Maske ist derzeit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird, und wofür in den HVV-BB eine Konventionalstrafe in Höhe von 40€ zu zahlen ist.

Entscheiden gar keine Maske zu tragen darf der Fahrgast weiterhin nicht. Daher Lockerung, aber keine Aufhebung.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum