Keine Rechtsgrundlage für Testpflicht (Sammelthreads)

Barzahlung, Mittwoch, 21.09.2022, 12:44 (vor 1179 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von Barzahlung, Mittwoch, 21.09.2022, 12:48

Zum Oktoberfest: ein Zugang nur mit Schnelltest wäre machbar. Im Großhandel kostet er unter einem Euro. Und selbst wenn man 80 Prozent der Infektionen damit rausfiltern wurde, wäre es ein Gewinn. Unter Umständen wäre der mittelfristige Effekt aufs Infektionsgeschehen sogar stärker als die Maskenpflicht im Nahverkehr. Es ist aber eine politische Entscheidung gewählter Vertreter. Auch wenn ich sie nicht unbedingt nachvollziehen kann.

Für eine Testpflicht als Zugangsbeschränkung gibt es im IfSG keine Rechtsgrundlage. Für die (gerade im Kontext der Wiesn) offensichtlich sinnlose und unwirksame ÖPNV-Maskenpflicht gibt es eine Rechtsgrundlage.


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