no Sonderkündigung BahnCard wegen FFP2 Pflicht (Sammelthreads)

Henrik, Mittwoch, 14.09.2022, 02:41 (vor 584 Tagen) @ Dieter4711

Wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern, ist es die Aufgabe des Kunden, diese zu erfüllen. Der Anbieter muss sich das nicht zurechnen lassen, ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich daraus also nicht. Die gleiche Diskussion gab es - mit gleichem Ergebnis - schon 2007.

Es ist aber sicherlich nicht die Aufgabe des Anbieters die geänderten Rahmenbedingungen durchzusetzen.

[schwurbel]natürlich nicht!!!11[/schwurbel]

Beförderer sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen nach Satz 1 durch stichprobenhafte Kontrollen zu überwachen.

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html

..rein theoretisches Geschwafel,
zu dem Zeitpunkt als die reguläre 6-Wochen Frist noch nicht einmal angebrochen wurde,
wurde in den Medien wie sogar in diesem Forum hier auf die kommende FFP2-Pflicht hingewiesen.
..fern davon ab hätte man eh damit rechnen können - die DB selbst ist da komplett außen vor.
Es werden grade BahnCards zum viertel, halben Preis verkauft, gar verschenkt.. wer da noch jammert..


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