Sonderkündigung Bahn Card wegen FFP 2 Pflicht. (Sammelthreads)

Dieter4711, Dienstag, 13.09.2022, 13:24 (vor 1417 Tagen) @ tommie

Es ist aber nur die Umsetzung einer Gesetzesänderung, darauf hat die DB keinen Einfluss. Wo wird was in den Geschäftsbedingungen geändert?


Es ist aber weder Aufgabe der Bahn-Angestellten diese Gesetzesänderung durchzusetzen, noch diese zu kontrollieren. Wenn das soll wäre, müssten ja analog auch alle Fahrgäste durch die Bahnangestellten im Zug durchsucht werden, ob diese eventuell verbotene Gegenstände mitführen.


Das stimmt. Wenn jemand in der Öffentlichkeit seine Frau schlägt, hält man sich auch besser heraus - man ist ja schließlich kein Polizist.

Das das nicht wirklich vergleichbar ist, sollte jeder merken.
Wenn jemand anderes geschädigt wird, ist das doch etwas anders gelagert, als die Durchsetzung einer Maskenpflicht, dessen Nichteinhaltung typischerweise niemanden schädigt.


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