Kündigungsrecht Änderung BahnCard-Bedingungen (Sammelthreads)

Barzahlung, Dienstag, 13.09.2022, 13:41 (vor 563 Tagen) @ Dieter4711
bearbeitet von Barzahlung, Dienstag, 13.09.2022, 13:44

Falls dies nicht der Fall ist, so kann ich dein Problem nicht nachvollziehen. Hier in Wien muss man in Öffis überall die Maske tragen. Wollte die Stadtregierung so und das befolgt man auch. Hier in Österreich war vor Aussetzung der Maskenpflicht generell die FFP2-Maskenpflicht, auch in Geschäften, vorgeschrieben. Wenn deine Lunge nicht zu schwach ist, um durch eine Maske zu atmen, was wie gesagt dich ohnehin von der Maskenpflicht befreit, dann musst du doch in der Lage sein, das wie all jene, die genau das tun, die Öffis in den Öffis umzusetzen.

Sein Problem ist die einseitige Änderung der Geschäftsbedingungen seitens der Bahn. Beim Erwerb der Bahncard wurde eine solche Maskenpflicht nicht mit vereinbart.
Das Ganze ist weitgehend vergleichbar mit der Einforderung von "kurzgeschorenen Haaren für Männer, Zopf- und Kleid/Rockpflicht für Frauen.
Damit sollte ja auch keiner Probleme haben, oder?

In den BB Personenverkehr steht dazu folgendes:

2.6.4 Im Falle von Änderungen der BahnCard-Bedingungen wird das Verkehrsunternehmen diese dem Reisenden rechtzeitig mitteilen. Ist der Reisende mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform gegenüber dem BahnCard-Service kündigen. In diesem Fall verlängert sich die Geltungsdauer der BahnCard nicht. Macht der Reisende von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, so werden die geänderten Bedingungen mit Zusendung der neuen BahnCard wirksam. Hierauf wird das Verkehrsunternehmen in seiner Mitteilung den Reisenden jeweils hinweisen.

2.8.1 Die BahnCard 25, My BahnCard 25, Senioren BahnCard 25, Probe BahnCard 25 und die BahnCard 50, My BahnCard 50, Senioren BahnCard 50, Probe BahnCard 50 sind von der Erstattung ausgeschlossen.

Heißt:
Die BahnCard ist erstmal ein Abo-Produkt.
Die erste(n) BahnCard(s) kauft man als "Katze im Sack", d.h. in der Hoffnung, dass sich die Bedingungen innerhalb der jährlichen Geltungsdauer nicht zuungunsten des Fahrgasts verändern.
Nach einer Änderung der BahnCard-Bedingungen können ab dem Zeitpunkt der Mitteilung innerhalb von vier Wochen die nachfolgenden (!) BahnCards gekündigt werden.

Es ist z.B. nicht möglich, eine schon drei Monate laufende BahnCard, erstatten zu lassen, wenn sich die Bedingungen geändert haben (z.B. weil die Fahrradkarte jetzt 9€ statt 5,40€ kostet).


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