Sonderkündigung Bahn Card wegen FFP 2 Pflicht. (Sammelthreads)

Dieter4711, Freitag, 02.09.2022, 13:30 (vor 1194 Tagen) @ J-C
bearbeitet von Dieter4711, Freitag, 02.09.2022, 13:34

Solltest du tatsächlich eine Erkrankung haben, die dich von der Maskenpflicht befreien kann, ist das ohnehin nicht dein Problem, du brauchst dann keine Maske haben. Dafür ist aber ein Attest notwendig.

Andersrum ist es im Arbeitsleben. Wer hier eine FFP2 Maske tragen soll, benötigt eine arbeitsmedizinische Vorsorge.

Die Unfallkassen aüssern sich folgendermassen:
"Ist eine Arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Tragen von partikelfilternden Feinstaubmasken FFP 2 oder FFP3 erforderlich?

Faustregel zu den Tragezeiten: Es gibt eine pragmatische Auslösegrenze für die Vorsorge, denn die Halbmasken-Geräteträger sind gesundheitlich belastet. Beim Tragen von täglich nur bis 30 Minuten ist die Herz- und Kreislaufbelastung sowie Lungenbelastung in der Regel beim Gesunden noch tolerabel. Aber vorgeschädigte Personen sind durch die Masken gesundheitlich gefährdet. Bei längeren Tragezeiten ist ein Vorsorgeangebot verpflichtend. Die Vorsorge obliegt in Deutschland den Arbeitsmedizinern und Betriebsärzten."


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