IfSG-Entwurf: FFP2-Maskenpflicht ab 1.10. (Sammelthreads)

Barzahlung, Freitag, 05.08.2022, 01:24 (vor 1222 Tagen) @ Administrator

Gemäß der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums zum neuen IfSG müssen im Fernverkehr - das kommt wenig überraschend - weiterhin Masken getragen werden.
Die Ausnahmen von der Maskenpflicht für negativ getestete und "frisch" (d.h. innerhalb der letzten drei Monaten) geimpfte oder genesene Personen sind nur für Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie vorgesehen, nicht aber für öffentliche Verkehrsmittel:

"Masken schützen. Und in bestimmten Situationen ist eine Maskenpflicht auch zumutbar. Deshalb wird es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im Fernverkehr eine Maskenpflicht geben. Wenn das Pandemiegeschehen dies erfordert, können die Länder daneben für weitere Bereiche des öffentlichen Lebens in Innenräumen eine Maskenpflicht anordnen. In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie muss es allerdings Ausnahmen für getestete, frischgeimpfte und frischgenesene Personen geben. In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen – so wie es auch die meisten anderen europäischen Staaten tun."

https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/0803_IfSG.html

In der PM ist davon zwar nicht die Rede, aber gemäß Lauterbach-Tweet müssen die Masken FFP2-Masken sein. Die Maskenpflicht wird also verschärft.
Ich denke, man kann davon ausgehen, dass die Länder den FFP2-Standard dann auch so im ÖPNV umsetzen.

https://twitter.com/Karl_Lauterbach/status/1554809274412548097

Damit rückt man von der Eigenverantwortung natürlich noch weiter ab, denn die FFP2-Masken dienen ja vorwiegend dem Schutz des Trägers. Der Fremdschutz wird ggü. OP-Masken nicht signifikant verbessert.


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