Sonderkündigung Bahn Card wegen FFP 2 Pflicht. (Sammelthreads)

Dieter4711, Dienstag, 13.09.2022, 13:34 (vor 1182 Tagen) @ JeDi

Wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern, ist es die Aufgabe des Kunden, diese zu erfüllen. Der Anbieter muss sich das nicht zurechnen lassen, ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich daraus also nicht. Die gleiche Diskussion gab es - mit gleichem Ergebnis - schon 2007.

Es ist aber sicherlich nicht die Aufgabe des Anbieters die geänderten Rahmenbedingungen durchzusetzen.


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