Sonderkündigung Bahn Card wegen FFP 2 Pflicht. (Sammelthreads)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 13.09.2022, 13:28 (vor 1182 Tagen) @ Dieter4711
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 13.09.2022, 13:29

Wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen ändern, ist es die Aufgabe des Kunden, diese zu erfüllen. Der Anbieter muss sich das nicht zurechnen lassen, ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich daraus also nicht. Die gleiche Diskussion gab es - mit gleichem Ergebnis - schon 2007.

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Weg mit dem 4744!


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