Sonderkündigung Bahn Card wegen FFP 2 Pflicht. (Sammelthreads)

J-C, In meiner Welt, Mittwoch, 24.08.2022, 17:54 (vor 1268 Tagen) @ lenasblau
bearbeitet von J-C, Mittwoch, 24.08.2022, 17:57

Solltest du tatsächlich eine Erkrankung haben, die dich von der Maskenpflicht befreien kann, ist das ohnehin nicht dein Problem, du brauchst dann keine Maske haben. Dafür ist aber ein Attest notwendig.

Falls dies nicht der Fall ist, so kann ich dein Problem nicht nachvollziehen. Hier in Wien muss man in Öffis überall die Maske tragen. Wollte die Stadtregierung so und das befolgt man auch. Hier in Österreich war vor Aussetzung der Maskenpflicht generell die FFP2-Maskenpflicht, auch in Geschäften, vorgeschrieben. Wenn deine Lunge nicht zu schwach ist, um durch eine Maske zu atmen, was wie gesagt dich ohnehin von der Maskenpflicht befreit, dann musst du doch in der Lage sein, das wie all jene, die genau das tun, die Öffis in den Öffis umzusetzen.

. Ich verstehe nicht, was du mit „dick“ meinst. Eine handelsübliche Maske vereinigt mehrere Filter in einem komprimierten Raum. Vielleicht hast du diese Korean-Style-Maske noch nicht ausprobiert, diese Dinger mit der flachen Front, die in der Form einem MNS ähneln, erfüllen den FFP2-Standard und sind gleichzeitig so angenehm wie ein MNS.

So. Ich hab nichtmal nachgeschaut aber es ist so ziemlich ausgeschlossen, dass du von der DB auch nur einen Cent oder ein außerordentliches Kündigungsrecht kriegst. Eben weil du keine zwingenden Gründe dafür hast. Du magst das anders sehen, aber die Realität ist halt so blöd.

Komm mal rüber nach Österreich und chill mal, wenn du es nötig hast. ;)

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Umwege erweitern die Ortskenntnis ~ Kurt Tucholsky


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