Swiss södert (Sammelthreads)

Sportdiesel612, Donnerstag, 08.09.2022, 01:55 (vor 596 Tagen) @ Sportdiesel612

Aus den vorherigen Beiträgen:


Klar kann Deutschland das vorschreiben, warum nicht? Die Beförderungsfälle müssen ja auch bekleidet sein, z. B. mit Hose oder Rock. Nur diese Regel (Maske, nicht Hose) will keine der beteiligten Firmen mehr durchsetzen.

Nein, dazu hat Deutschland kein Recht. Genauso wie Saudi-Arabien der Lufthansa nicht vorschreiben kann, dass auf Flügen von/nach Riad oder Jeddah Frauen verhüllt sein müssen.

Flugzeuge sind in einem Land registriert, daher gilt das Recht des jeweiligen Landes ...

„Unsere Flugzeuge sind in der Schweiz immatrikuliert, somit gilt an Bord auch die Schweizer Gesetzgebung.“"


Die Swiss schreibt dazu auf ihrer website, nach unten scrollen:

https://www.swiss.com/ch/de/customer-support/travel-and-corona/travel-briefing

Zum Schutz der Gesundheit sämtlicher Personen an Bord sind Sie, abhängig von den Vorschriften des Ziel-, Transit- oder Abfluglandes oder der Anordnung der Flugbesatzung, dazu verpflichtet, vom Boarding des Fluges bis zum Verlassen des Flugzeuges durchgehend eine Maske zu tragen, die Mund und Nase vollständig bedeckt. Wird für eine bestimmte Strecke eine Maskenpflicht vorgegeben, so gilt diese für Hin- und Rückflug.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum