genau, ist nicht mehr umsetzbar (Sammelthreads)

Christian_S, Mittwoch, 07.09.2022, 11:21 (vor 1255 Tagen) @ Sportdiesel612


Klar kann Deutschland das vorschreiben, warum nicht? Die Beförderungsfälle müssen ja auch bekleidet sein, z. B. mit Hose oder Rock. Nur diese Regel (Maske, nicht Hose) will keine der beteiligten Firmen mehr durchsetzen.

Nein, dazu hat Deutschland kein Recht. Genauso wie Saudi-Arabien der Lufthansa nicht vorschreiben kann, dass auf Flügen von/nach Riad oder Jeddah Frauen verhüllt sein müssen.

Flugzeuge sind in einem Land registriert, daher gilt das Recht des jeweiligen Landes.


"„Eine Maskentragepflicht besteht derzeit lediglich auf unseren Flügen ab Zürich nach Indien sowie Singapur, auf dem Rückweg besteht keine Pflicht“, erklärt ein Sprecher dem Online-Portal Focus. „Unsere Flugzeuge sind in der Schweiz immatrikuliert, somit gilt an Bord auch die Schweizer Gesetzgebung.“"

Das ist genau der Punkt. Auf Flügen NACH Deutschland könnte man es noch irgendwo mit Logik nachvollziehen, die Passagiere reisen ja nach Deutschland ein.
Aber bei auf von Deutschland angehenden Flügen hat das Deutschland nunmal gar nicht zu interessieren....


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