Algorhythmus bei dem man einfach mit muss. (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Samstag, 25.07.2020, 12:27 (vor 1363 Tagen) @ chriL999

Wenn es zur Anzeige kommt (berechtigt oder nicht) ist man nur selbst der Blöde.
Ich würde generell davon abraten im Nachgang irgendwelche zu harten Sanktionen der Bahn zu versuchen auf dem Rechtswege zu lösen. Da wird ganz schnell die Rechtsschutzversicherung vom Versicherer gekündigt und du bist für den Rest deines Lebens nicht mehr diesbezüglich versicherbar.

Bei offensichtlichen Fällen würde ich das ganze sogar ohne Rechtsschutz machen. Du hast sie aber ja anscheinend nur damit es der Versicherung gut geht, nicht um sie einzusetzen. Das steht dir natürlich frei. Gerade Fälle mit hoher Erfolgswahrscheinlichkeit sind für die Versicherung doch gar kein Thema, da darf dann eh der Gegner die ganzen Kosten tragen. Und den Rest deines Lebens nicht mehr versicherbar ist auch schwachsinn, da sie die Daten gar nicht unbegrenzt speichern dürfen.

Auch da hat sich die Bahn sehr wohl etwas einfallen lassen: Bei falscher BahnCard kann gerade eben nicht im Nahverkehr nachgelöst werden, da der Ticketverkauf ja eingestellt wurde. Insofern liegt eine Fahrt mit ungültigem Ticket vor (Schwarzfahrer darf ich ja nicht sagen, da alles ja auch keine Absicht war).

Ist pauschal auch nicht richtig, es gibt durchaus auch NV-Züge mit Fahrkartenverkauf. Und Schwarzfahrer ist wohl vor allem aufgrund der Rassismus-Debatte verboten... in Sachen Strafe macht das ja keinen Unterschied. Da zählt nur ob eine gültige Karte gar nicht existierte (egal ob man vergessen hat sie zu kaufen oder sie nicht kaufen wollte) oder man nur vergessen hat sie mitzunehmen, egal ob absichtlich oder nicht.

Insofern ergibt sich dann eine Nachzahlung auf dem schriftlichem Wege (Fahrpreisnacherhebung). Kommt dieser Brief aus Baden Baden nicht an, so gibt es einen "Eintrag" und in Folge kann ich mich auch nicht mehr bei der DB, im öffentlichen Dienst oder bei den Stadtwerken als Bademeister oder Techniker für Bäderbetriebe bewerben! Meine komplette Zukunft ist dann verbaut.

Wieso schriftlich? Nachträglich per Post kommt das ganze nur wenn es bei der Fahrkartenkontrolle nicht auffallen konnte (Nutzung stornierter Tickets) oder du im Zug widersprichst und nicht sofort zahlst.
Und keine Sorge, kommt der Brief nicht an, dann kommt noch einer. Und kommt der auch nicht an kommt irgendwann jemand persönlich vorbei und überreicht dir den gerichtlichen Mahnbescheid. Mit deinem Strafregister hat das ganze erstmal rein gar nichts zu tun, das kommt frühestens ins Spiel wenn die Bahn Anzeige gegen dich bei der Polizei erstattet. Und auch in deinem polizeilichen Führungszeugnis würde sowas nicht für immer enthalten bleiben.


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