"Teilnahmebedingungen" (Fahrkarten und Angebote)

gnampf, Dienstag, 21.07.2020, 11:32 (vor 1368 Tagen) @ chriL999

Und wie soll die Bahn wissen wer die Haribo-Packung gekauft hat, ob sie überhaupt gekauft wurde, verschenkt, geklaut, etc? Dafür müsste sie sich dann die Kassenbons bei der Einlösung eines E-Coupons vorlegen lassen.
Die auf der Website zur Erzeugung der E-Coupons einzugebenden Daten lassen sich weder von den Daten her vernünftig mit dem Kundenkonto abgleichen, noch darf Haribo diese überhaupt an die DB weiterleiten, siehe Datenschutzerklärung. Die Eingabe von Name und Email ist aber sogar freiwillig und muß gar nicht erfolgen.

Also bitte leg doch noch einmal dar wie die Bahn den feststellen kann das der Gutschein-Einlöser die Haribo-Packungen nicht selbst erworben hat.


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