Algorhythmus bei dem man einfach mit muss. (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Samstag, 25.07.2020, 12:07 (vor 2058 Tagen) @ gnampf

Woran machst du das fest? Selbst wenn auf dem Ticket ein Bahncard-Rabatt vermerkt ist ist es nicht ungültig wenn keine Bahncard vorliegt, sondern es wird nur eine Nachzahlung fällig. Im Falle des Punktesammelns werden noch weniger Möglichkeiten bestehen das Ticket rechtlich wirksam als ungültig zu erklären.

Wenn es zur Anzeige kommt (berechtigt oder nicht) ist man nur selbst der Blöde.
Ich würde generell davon abraten im Nachgang irgendwelche zu harten Sanktionen der Bahn zu versuchen auf dem Rechtswege zu lösen. Da wird ganz schnell die Rechtsschutzversicherung vom Versicherer gekündigt und du bist für den Rest deines Lebens nicht mehr diesbezüglich versicherbar.

Auch da hat sich die Bahn sehr wohl etwas einfallen lassen: Bei falscher BahnCard kann gerade eben nicht im Nahverkehr nachgelöst werden, da der Ticketverkauf ja eingestellt wurde. Insofern liegt eine Fahrt mit ungültigem Ticket vor (Schwarzfahrer darf ich ja nicht sagen, da alles ja auch keine Absicht war).

Insofern ergibt sich dann eine Nachzahlung auf dem schriftlichem Wege (Fahrpreisnacherhebung). Kommt dieser Brief aus Baden Baden nicht an, so gibt es einen "Eintrag" und in Folge kann ich mich auch nicht mehr bei der DB, im öffentlichen Dienst oder bei den Stadtwerken als Bademeister oder Techniker für Bäderbetriebe bewerben! Meine komplette Zukunft ist dann verbaut.


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