"Teilnahmebedingungen" (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Dienstag, 21.07.2020, 20:35 (vor 2061 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von chriL999, Dienstag, 21.07.2020, 20:35

Also bitte leg doch noch einmal dar wie die Bahn den feststellen kann das der Gutschein-Einlöser die Haribo-Packungen nicht selbst erworben hat.


Das würde mich auch mal interessieren.

Im konkreten Fall (Haribo) wurden gegen den ersten Satz im Abschnitt "Wer kann teilnehmen?" verstoßen. Wohnsitz war aber Deutschland.

Aber es kam dann eine Fehlermeldung und alles wurde wieder gut.


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