mögliche Vorschläge (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Mittwoch, 22.07.2020, 20:04 (vor 2060 Tagen) @ gnampf

Das bedeutet natürlich nicht das die Punkte beim Empfänger verbleiben müssen, die kann die DB durchaus zurück buchen, solange sie nicht bereits "verbraucht" wurden. Das ist aber auch das einzige, es gibt dann weder eine Grundlage für die Kontosperrung oder den Ausschluß der Bahnbonus-Teilnahme, noch für den Storno irgendwelcher Tickets.

Ich gehe davon aus, dass die Bahn die Bahnbonus-Teilnahme ohne einen jeden (vorhandenen) Grund jederzeit (also einseitig) kündigen darf. Insofern wird dies niemals eine Frage vor Gericht sein.

Und klar, natürlich kann die Db das versuchen, und wenn sie an jemanden wie dich gerät läßt er sich das vielleicht auch gefallen oder beschwert sich dann beim Lounge-Personal wenn er zum täglichen Mittagessen rüber geht.

Vielleicht hatte der Punkteempfänger keine digitalen Tickets in seinem Account. Dann steht auch einer Schließung nichts im Wege.


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