eCoupons als Bereicherung? Nunja eher nicht. (Fahrkarten und Angebote)

Hansjörg, Mittwoch, 22.07.2020, 09:02 (vor 2067 Tagen) @ chriL999

Der Betrugsversuch ginge aber lediglich vom Punktesammler aus, den kann man nicht dem Fahrkartenbucher vorwerfen, da er sich nicht bereichern wollte. Und nein, die Nutzung eines Coupons den er sich genauso selbst besorgen kann und wo erst recht niemand das Gegenteil beweisen kann geht nicht als Betrug durch.


Der Fahrkartenbucher wollte sich im konkreten Fall aber bereichern (reduzierter Ticketpreis): Mag sein, dass es nicht nachweisbar ist (auch wenn es durchaus naheliegt).

Was hat der Einsatz von legalen Gutscheinen (hier wohl eher eCoupons) mit bereichern zu tun? Gar nichts.
Das Abernten von Punkten bei Fahrten die andere durchführen sind hingegen eine illegale Bereicherung.


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