Umfahrung Mannheim - Mißverständnis (Allgemeines Forum)

Henrik, Samstag, 04.07.2015, 00:34 (vor 3932 Tagen) @ L.Willms

dass die NBS Rhein/Main-Rhein/Ruhr Neckar kommt steht fest,
eine Umfahrung von Mannheim ist (derzeit) rechtlich nicht zulässig.

Rhein/Main - Rhein/Ruhr gibt es schon teilweise als 300 km/h Neubau und 200 km/h Ausbau.
Wieso ist die Umfahrung nicht zulässig?

Weil der Gesetzgeber es so wollte.. ;) :D

Das ist falsch

Nein, s.o.

und bestenfalls ein Mißverständnis

Es mag gut sein, dass ein Mißverständnis vorliegt beim Lesen des Bundesgesetzes.
Dieses lässt aber keine zwei Deutungen zu - der Bypass ist dort ausgeschlossen.

sollten noch immer Missverständnisse bestehen, so wird man diese gewiss ausräumen können. ;)

des in dem Wikipedia-Artikel als Beleg angeführten Sitzungsprotokolls des baden-württembergischen Landtags vom 19. Juni 2002, wo über den Antrag aller Fraktionen "Schienenverkehr der Zukunft gestalten – Hauptbahnhof Mannheim einbinden" (Landtagsdrucksache 13/1089) mit dem späteren Änderungsantrag aller Fraktionen (Landtagsdrucksache 13/1092) abgestimmt wurde. Den vollständigen beschlossenen Text findet man in einer Mitteilung der Landesregierung vom 13.12.2002. Jeder, der dies liest, sollte wenigstens diesen letzten Text auch lesen, um dann auch zu dem Schluß zu kommen, daß damit nicht "der Gesetzgeber" den "Bypass Mannheim" per Gesetz für "rechtlich nicht zulässig" erklärt hat, sondern mit einer Resolution eine Meinung des Parlaments zu Kund getan hat, und die Landesregierung aufgefordert hatte, in einer bestimmten Art und Weise auf Raumordnungsverfahren und Planfeststellung einzuwirken:

das eine schließt das andere nicht aus bzw. hier besteht ja eben genau der direkte Zusammenhang.
Der Gesetzgeber hat letztendlich den "Bypass Mannheim" per Gesetz für "rechtlich nicht zulässig" erklärt - das, genau das ist seine Aufgabe.

4. Der Landtag von Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf,

den Planungen einer sogenannten Bypass-Lösung weiterhin mit allem
Nachdruck entgegenzutreten und sich für die Belange des Rhein-Neckar-
Dreiecks einzusetzen

6. Der Landtag von Baden-Württemberg erwartet von der Bundesregierung

und dem Deutschen Bundestag, dass die Deutsche Bahn AG nur Finanzmittel
für eine Trasse erhält, die im Einklang mit den Interessen des Landes
Baden-Württemberg steht.

!

genau das ist der Punkt.

Planfeststellung bei Vorhaben des Eisenbahnbaus ist nicht Sache der Landesparlamente, sondern des Eisenbahnbundesamtes. Institutionen wie Bundesländer, Kommunen usw usf werden gehört, können aber nichts entscheiden, sondern höchstens später Geld für den Bau verweigern. Aber für die Eisenbahnen des Bundes ist primär der Bund zuständig; deswegen ja auch der Punkt 6 der Entschließung vom Juni 2002.

eben,
daher hier der Link auf das Bundesgesetz.

Dementsprechend liest man in dem verlinkten Absatz des de.Wikipedia-Artikels auch:

In der Ausschreibung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom Februar 2008 ist eine Umfahrung des Mannheimer Hauptbahnhofs enthalten.[7]


also sechs Jahre nach der Meinungsäußerung des Landtags, die offenbar völlig folgenlos geblieben ist.

offenbar völlig folgenlos?
Das Bundesgesetz ist geändert worden, die DB AG hat ihre Planungen grundlegend geändert, s.u.
So folgenlos scheint das ganz offenbar nicht gewesen zu sein.

Im Gegensatz zu den Äußerungen von "Henrik". Bisher dachte ich, daß der zwar in allgemeinpolitischen Fragen die Scheißhausparolen vom rechten Rand ("der SPD gehören die meisten Zeitungen") wiederkäut, aber in Sachen Eisenbahn einigermaßen zuverlässig ist. Diese Illusion wurde mir hiermit genommen.

in der überarbeiteten Webpräsentation des Projekts nach der "Mittelrhein-Studie" nicht mehr enthalten ist:

dort ist entsprechend zu lesen:

Seit November 2010 wurden im Zusammenhang mit der Bedarfsplanüberprüfung des Bundes die Planungsaktivitäten stark reduziert. Zu diesem Zeitpunkt lag für einzelne Abschnitte die Entwurfs- und Genehmigungsplanung vor. Aufgrund veränderter Randbedingungen, die resultierend aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) erwartet werden, sowie der Änderung von Richtlinien und Gesetzen, muss die Planung ggf. überarbeitet werden.

Überprüfung des Bedarfsplanes/Mittelrheinstudie

In der Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrsministeriums mit der Verkehrsprognose 2025 wurde das Projekt erneut bewertet. Als Ergebnis wurde die Konsenstrasse Darmstadt und die ausschließliche Anbindung Mannheim Hauptbahnhof unterstellt. Damit wurde die entsprechende Fußnote im Bundesschienenwegeausbaugesetz umgesetzt.

--

DIE ZEIT, Frankfurter Rundschau sowie Kommunisten.de sollten recht weit links der SPD zu verorten sein und dem Verdacht der Nähe des rechten Randes recht erhaben sein. -.-


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